Verkehrsrecht Merzig: die Kürzung von Standkosten in Höhe von 12,00 € netto/ 14,28 € brutto pro Tag ist unberechtigt; ein Restwertangebot, das nur dem – zur Entgegennahme von Restwertangeboten ausdrücklich nicht befugten – Rechtsanwalt zugeht, ist für die Abrechnung irrelevant (Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 16.04.2019 im Volltext) Verfasser: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 26. August 2019