Öffnen der Fahrzeugtür

Verkehrsrecht Saarlouis: Alleinhaftung bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür – Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 10.11.2014

Verfasser: am 19. Dezember 2014

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterWir hatten bereits über „Türöffnerfälle“ zu berichten: siehe http://www.schadenfixblog.de/vorsicht-haftung-auch-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur/ http://www.schadenfixblog.de/vorsicht-haftung-auch-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur-urteil-im-volltext/ http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-haftung-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur-%E2%80%93-25-ige-mithaftung-des-vorbeifahrenden/ http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-haftung-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur-%E2%80%93-25-ige-mithaftung-des-vorbeifahrenden-urteilsgrunde/ Unser neuester Fall zeigt wiederum, dass der Vorbeifahrende oftmals gute Chancen hat, vollen Schadensersatz zu erhalten, auch wenn betroffene Versicherer diesen verweigern. Die gegnerische Versicherung hatte argumentiert, unsere Mandantschaft hafte alleine (!) und habe demgemäß überhaupt keinen Anspruch, weil sie mit zu geringem [...]weiterlesen

Verkehrsrecht Saarlouis: Haftung bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür – 25%-ige Mithaftung des Vorbeifahrenden (Urteilsgründe)

Verfasser: am 6. Juli 2011

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDas Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 17.03.2011 – AZ: 28 C 609/10 (70) – ist rechtskräftig. Nachfolgend zitieren wir aus den Urteilsgründen: "Das Verkehrsunfallgeschehen vom 26.12.2009 in (…) beruht auf einem Alleinverschulden des Fahrers des Pkw’s der Klägerin, demgegenüber im Rahmen der nach § 17 Abs. I und II StVG gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- [...]weiterlesen

Verkehrsrecht Saarlouis: Haftung bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür – 25%-ige Mithaftung des Vorbeifahrenden

Verfasser: am 6. Mai 2011

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterIn einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 17.03.2011 hat dieses entschieden, dass zu Lasten des Vorbeifahrenden eine Quote in Höhe von 25 % festzusetzen ist. Da einerseits der Vorbeifahrende sich „relativ eng an dem Fahrzeug der Klägerin vorbeibewegte“ (von dem Sachverständigen wurde ein Sicherheitsabstand von 50 - 65 cm ermittelt), die Klägerin jedoch andererseits [...]weiterlesen

Vorsicht: Haftung auch bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür

Verfasser: am 18. Oktober 2010

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterVerkehrsrecht Saarlouis: In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 13.10.2010 - AZ: 24 C 1917/09 - hat dieses bestätigt, dass derjenige, der eine Fahrertür öffnet, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, für den dadurch verursachten Schaden vollumfänglich haftet. Anderes gilt nur, wenn dem Vorbeifahrenden eine Mitschuld trifft und man dies nachweisen kann, z.B. [...]weiterlesen