Wir hatten bereits über „Türöffnerfälle“ zu berichten: siehe http://www.schadenfixblog.de/vorsicht-haftung-auch-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur/ http://www.schadenfixblog.de/vorsicht-haftung-auch-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur-urteil-im-volltext/ http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-haftung-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur-%E2%80%93-25-ige-mithaftung-des-vorbeifahrenden/ http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-haftung-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur-%E2%80%93-25-ige-mithaftung-des-vorbeifahrenden-urteilsgrunde/ Unser neuester Fall zeigt wiederum, dass der Vorbeifahrende oftmals gute Chancen hat, vollen Schadensersatz zu erhalten, auch wenn betroffene Versicherer diesen verweigern. Die gegnerische Versicherung hatte argumentiert, unsere Mandantschaft hafte alleine (!) und habe demgemäß überhaupt keinen Anspruch, weil sie mit zu geringem [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarlouis: Haftung bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür – 25%-ige Mithaftung des Vorbeifahrenden (Urteilsgründe)
Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 17.03.2011 – AZ: 28 C 609/10 (70) – ist rechtskräftig. Nachfolgend zitieren wir aus den Urteilsgründen: "Das Verkehrsunfallgeschehen vom 26.12.2009 in (…) beruht auf einem Alleinverschulden des Fahrers des Pkw’s der Klägerin, demgegenüber im Rahmen der nach § 17 Abs. I und II StVG gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarlouis: Haftung bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür – 25%-ige Mithaftung des Vorbeifahrenden
In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 17.03.2011 hat dieses entschieden, dass zu Lasten des Vorbeifahrenden eine Quote in Höhe von 25 % festzusetzen ist. Da einerseits der Vorbeifahrende sich „relativ eng an dem Fahrzeug der Klägerin vorbeibewegte“ (von dem Sachverständigen wurde ein Sicherheitsabstand von 50 - 65 cm ermittelt), die Klägerin jedoch andererseits [...]weiterlesen
Vorsicht: Haftung auch bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür – Urteil im Volltext
Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 13.10.2010 ist rechtskräftig. Nachfolgend der Link zum Urteil im Volltext (pdf) Urteil vom 13.10.2010
Vorsicht: Haftung auch bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür
Verkehrsrecht Saarlouis: In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 13.10.2010 - AZ: 24 C 1917/09 - hat dieses bestätigt, dass derjenige, der eine Fahrertür öffnet, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, für den dadurch verursachten Schaden vollumfänglich haftet. Anderes gilt nur, wenn dem Vorbeifahrenden eine Mitschuld trifft und man dies nachweisen kann, z.B. [...]weiterlesen