Bisher gingen wir, wie wohl auch alle anderen Verfahrensbeteiligten, davon aus, dass jedes im amtlichen Verkehr eingesetzte Messgerät individuell und zweifelsfrei identifizierbar ist, nämlich anhand der Gerätenummer. Auf diese Gerätenummer beziehen sich beispielsweise die allermeisten Messprotokolle. Auch und vor allem jedoch stellt die Gerätenummer die Verbindung zwischen Eichschein und einzelnem Messgerät her. Bei Recherchen in [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarlouis: Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen fehlender Überprüfung der Eichung – Beschluss des Amtsgerichts Saarlouis vom 02.06.2016 – AZ. 12 OWI 68 JS 603/16 (123/16)
In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Vorwurfs der Geschwindigkeitsüberschreitung schalteten wir einen Gutachter zur Überprüfung der Messung ein (VUT Sachverständigengesellschaft). Im Gutachten fanden sich u.a. folgende Ausführungen: Folgende Mängel wurden festgestellt: "Eichung: Unversehrtheit der vorgeschriebenen Markierungen nicht belegt." (…) Und im weiteren Verlauf des Gutachtens: "Nach Aktenlage ergibt sich jedoch kein Hinweis darauf, ob die vorgeschriebenen Kennzeichen [...]weiterlesen
Das Messgerät XV3 gilt als sehr sicher?! Kabellänge korrekt?
Dennoch sind auch hier einige Punkte sehr "nachhakenswert." In der Bauartzulassung ist beispielsweise beschrieben, dass die Verbindungskabel zwischen der Rechnereinheit und den einzelnen weiteren Komponenten bestimmte Längen nicht überschreiten dürfen. Diese sind wie folgt festgelegt: zur Messeinheit: 4 m zum Monitor: 2 m + 10 m Verlängerung oder mit Funkübertragung zur Bedieneinheit: 3 m zum [...]weiterlesen