Eine Haftung des Arbeitgebers (AG) für nicht von ihm, aber von seinem Arbeitnehmer (AN) verschuldete Verkehrsunfälle stützt das Bundesarbeitsgericht (BAG) auf § 670 BGB. Entgegen der üblichen Formel "Aufwendungen werden gemacht, Schäden werden erlitten" gewährt das BAG grundsätzlich einen Aufwendungsersatzanspruch, da sich der AN nur deswegen freiwillig in eine Gefahrenlage begibt, um eine Arbeitsleistung für [...]weiterlesen
Problemzonen der privaten Unfallversicherung – Teil II: Der Fristendschungel
Der (Verkehrs-) Unfall bedeutet i.d.R nicht nur Ärger mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und ggf. auch den Strafverfolgungsbehörden. Er ist auch der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung und damit der “erste Schritt” auf dem – langen – Weg zur Invaliditätsleistung. Auf diesem Weg gilt es allerlei vertragliche Vereinbarungen zu kennen und zu beachten, was häufig nicht unproblematisch [...]weiterlesen
Die schwarze Liste der Versicherer
... ist natürlich keine. So zumindest das Versprechen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) auf www.informa-irfp.de/de/index.html. Ein Eintrag im "Hinweis- und Informationssystem" (HIS) ist danach für den Versicherer (nur) ein Signal, bestimmte Vorgänge in der Bearbeitung näher zu betrachten. Der Sachbearbeiter ist also gehalten, weitere Ermittlungen durchzuführen, was irgendwie an einen "Anfangsverdacht" zumindest erinnert. Wer also [...]weiterlesen
Problemzonen der privaten Unfallversicherung – Teil I: Wieviel „ärztliche Feststellung“ ist nötig?
Der (Verkehrs-) Unfall bedeutet i.d.R nicht nur Ärger mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und ggf. auch den Strafverfolgungsbehörden. Er ist auch der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung und damit der "erste Schritt" auf dem - langen - Weg zur Invaliditätsleistung. Auf diesem Weg gilt es die vertraglich vereinbarten Anspruchsvoraussetungen zu beachten, was häufig nicht unproblematisch ist. [...]weiterlesen