Was seit Jahren beinah als Hysterie abgetan wird, ist nun anscheinend eingetreten. In einem Verfahren vor dem AG Wismar (Beschl. v. 13.06.2018, Az.: 15 OWi 235/18) sind Manipulationen an .xml-Dateien aufgefallen. Konsequenz: Verfahrenseinstellung und eine Strafanzeige. Das AG Wismar folgt in seiner Auffassung vielen Sachverständigen, denn es ist der Ansicht, dass bei einem Abweichen der [...]weiterlesen
Unbegründete Urteilsschelte am AG Jülich – die aktuelle Stellungnahme der PTB
Die PTB hat eine Stellungnahme über die Erfüllung der EMV-Anforderungen durch XV3 veröffentlicht. Die Feststellung der Erfüllung dieser Anforderung ist Teil der Prüfungen, die die Zulassung einer Gerätebauart zur Eichung zum Ziel haben. Die Frage, ob das XV3 die EMV-Anforderungen einhält, beschäftigt alle Beteiligten bereits seit 2015 (wir berichteten). Als damals bekannt wurde, dass an [...]weiterlesen
Trumpismus bei der PTB oder „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“
Eine Neuinterpretation des Wortlauts der PoliScan-Zulassung, ein Angriff auf den Berufsstand des Sachverständigen im OWi-Verfahren und erneute Irreführungen hinsichtlich des Messverfahrens PoliScan speed. All das kann man in einer aktuellen dienstlichen Stellungnahme der PTB zum Messgerät PoliScan speed finden. Dass die PTB im "Lager der Gerätehersteller" steht, wird ihr häufig (auch unsererseits) vorgeworfen. Doch einmal [...]weiterlesen
Verkehrsrecht – PTB hat beim ES3.0 den Gütefaktor nicht geprüft
In der aktuellen Fassung (Stand: 06.04.2016) der PTB-Stellungnahme zum Urteil des AG Meißen wird einmal mehr versucht, jeden Zweifel am Messgerät ES3.0 auszuräumen. Tatsächlich werden die bestehenden Zweifel jedoch noch verstärkt. Denn neben grundsätzlichen Verständnisschwierigkeiten, was die Begrifflichkeit der Korrelation angeht, offenbart die PTB auch Versäumnisse im eigenen Prüfverfahren und dem Auftreten nach außen. weiterlesen ►
Falldateien ohne Signatur – Vernichtung von Beweismitteln
In jüngerer Zeit erreichen uns immer wieder Falldateien von Jenoptik Messgeräten, bei denen die digitale Signatur nicht vorhanden ist. Solche Falldateien sind nicht verwertbar: Gemäß Bauartzulassung und PTB ist einzig die signierte Falldatei das unveränderbare Beweismittel und ohne Beweismittel keine Verurteilung. Lesen Sie den gesamten Beitrag auf unserer Homepage