abzug neu für alt

Kein „Abzug Neu für Alt“ bei Brillengläsern (Urteil des Amtsgerichts Schwandorf vom 19.04.23, Aktenzeichen: 2 C 263/22)

Verfasser: am 16. Mai 2023

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDas Problem: immer wieder stellt sich das Problem des "Abzugs Neu für Alt", wenn ein gebrauchter Gegenstand beschädigt wird, der allerdings für den Geschädigten noch voll einsatzfähig war. Unter anderem stellt sich das Problem bei Schutzkleidung, Kindersitzen, aber auch bei Erneuerung von Kfz-Teilen. Gegenstand des hier gegenständlichen Verfahrens waren beschädigte Brillengläser. Auch hier wollte die [...]weiterlesen

Verkehrsrecht Saarlouis: Kein „Abzug Neu-für-Alt“ bei Kindersitzen (aktuelles Urteil des Landgerichts Stade)

Verfasser: am 27. November 2021

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterWird bei einem Verkehrsunfall ein gebrauchter Gegenstand beschädigt, und muss dieser ausgetauscht werden, so hat der Schädiger die Kosten für die Neuanschaffung zu übernehmen. Da aber der Geschädigte an dem Unfall grundsätzlich nicht verdienen darf, stellt sich die Frage, ob ein „Abzug Neu für Alt“ vorgenommen werden muss. Grundsätzlich ist ein solcher Abzug gerechtfertigt. Bei [...]weiterlesen

Catch as catch can – Alles erlaubt beim Wettlauf um die Geschädigten?

Verfasser: am 19. November 2012

Schadensmanagement,  Servicezentrum, "Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig" etc. bla bla. Bei aller Verbalakrobatik, der Wettlauf um die Geschädigten ist weiter in vollem Gange. Versicherer nehmen sofort Kontakt auf, schicken einen Sachverständigen und anschließend einen Verrechnungsscheck und betrachten die Angelegenheit damit als erledigt. Wendet sich der Geschädigte dann - undankbarer Weise - an einen Rechtsanwalt und [...]weiterlesen