OLG Hamm bestätigt zwei Freisprüche von Richter „Gaspedal“

Blitzer Info Schrift weiß  kleinDie spektakulären, über 40  „Massenfreisprüche“ bei Geschwindigkeitsüberschreitungen durch den  Herforder Richter Helmut Knöner gingen durch die Presse und die juristischen Blogs.

Der Richter vertrat die Auffasassung, dass die gefertigten Radarfotos bei der Beweiswürdigung nicht berücksichtigt werden dürfen und es keine hinreichende Rechtsgrundlage für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen durch Polizei bzw. Ordnungsbehörden gäbe.

Nunmehr wurde durch die Presseerklärung des Oberlandesgerichtes Hamm vom 29.3.2011 bekannt, dass  der 3. Bußgeldsenat des OLG Hamm in zweien solcher Fälle die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsbeschwerde gegen die Freisprüche als unbegründet verwarf.

Das Oberlandesgericht Hamm hielt fest, dass die Vorschrift des § 100 h StPO eine ausreichende Rechtsgrundlage für die verdachtsabhängige Anfertigung von Beweisfotos durch Geschwindigkeitsmessanlagen darstelle. Allerdings befand das OLG, dass die Rechtsbeschwerden der Staatsanwaltschaft die strengen prozessualen Zulässigkeitsanforderungen der in diesen  Fällen erforderlichen Verfahrensrüge nicht erfüllten. In beiden Fällen sei es unterlassen worden, das nach Ansicht des Amtsgerichts zu Unrecht gefertigte Radarfoto in Form einer Ablichtung oder einer genauen Beschreibung zum Gegenstand der Rechtsbeschwerden zu machen.

Die betroffenen Fahrer werden´s mit Freude zur Kenntnis nehmen 😉

Quelle:

Beschlüsse des 3. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. März 2011 (III-3 RBs 62/11); sowie vom 22. März 2011 (III-3 RBs 61/11)

Pressemitteilung des OLG Hamm v. 29.03.11

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