In einem von mir in Auftrag gegegebenen Sachverständigengutachtens bezüglich des Messgerätes „PoliScan Speed“ teilte ein renommierter Freiburger Sachverständiger mit, dass er anläßlich der Auswertung einer Messung gravierende falsche Positionierungen der Auswertehilfe festgestellt habe. Kurze Zeit später hätten sich bei einer Überprüfung der Messung eines anderen Gerätes teilweise derart falsche Positionierungen der Auswertehilfe an Einzelfahrzeugen auf gerader Fahrbahn herausgestellt, dass man diese nicht mehr erklären habe können. Die Herstellerfirma habe das Gerät ,um es einem Langzeittest zu unterziehen, gegen ein anderes getauscht. Obwohl der Tausch vor annähernd einem Jahr stattgefunden habe, seien die Ursachen der nicht erklärbaren Positionen der Auswertehilfe bislang nicht mitgeteilt worden.
Über den Autor:
Martin Ellinger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart-Möhringen. Ab dem Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Ellinger auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2002 ist er als ADAC-Vertragsanwalt tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, der Regulierung von Verkehrsunfällen, auch mit schwerem Personenschaden, sowie der Fahrerlaubnisrecht. Nähere Einzelheiten sowie interessante Rechtstipps und ständig neue Urteile finden Sie auf unserer Website: http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de/ .
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