Anlass unserer Tätigkeit:
Unser Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot wegen einer 2. Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres.
Das Ergebnis:
Das Amtsgericht Saarbrücken hat – mit Urteil vom 03.11.2010 – gegen Verdoppelung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Hintergrund der Entscheidung waren folgende Umstände:
Unser Mandant, der als Finanzmakler für Versicherungen und Geldanlagen häufig im Außendienst tätig ist, befand sich mit seiner neuen Firma in der Gründungsphase.
Auf Grund der finanziellen Verhältnisse war die Einstellung eines Fahrers nicht möglich.
Urlaub konnte er sich – auch innerhalb der Abgabefrist von 4 Monaten – für maximal 10 Tage leisten.
Familienangehörige standen ebenfalls als Fahrer nicht zur Verfügung.
Der durch das Fahrverbot drohende finanzielle Ausfall hätte die wirtschaftliche Existenz der neu gegründeten Firma bedroht, so dass – trotz der strengen Kriterien der Rechtsprechung – hier ausnahmsweise von der Verhängung des Fahrverbots abgesehen werden konnte.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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