Haushaltsführungsschaden-sicheres Einkommen ?!

 

Ein weiterer sehr gewichtiger Beweis dafür, dass jeder Geschädigte bei einem erlittenen Verkehrsunfall unbedingt einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten sollte, ist der sogenannte fiktive Haushaltsführungsschaden. Dieser steht jedem Verletzten zu, der durch einen Verkehrsunfall eine Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung (MdH) erlitten hat. Eine solche MdH liegt meistens auch vor, wenn durch die eingetretenen Verletzungen (z. B. HWS-Schleudertrauma) eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) eingetreten ist, d. h. der Verletzte vom Arzt arbeitsunfähig krankgeschrieben worden ist.

Dies wird oft übersehen. Selbstverständlich weist keine Haftpflicht-Versicherung den Geschädigten auf einen derartigen zusätzlich zum Schmerzensgeld zustehenden Anspruch hin.

Die Geltendmachung eines derartigen Anspruchs ist allerdings – zumindest wenn es zum Prozess kommt – nicht ganz so einfach. Hierzu bedarf es schon der Erfahrung eines Spezialisten.

Der Bundesgerichtshof hat allerdings in einem Urteil (Az.: VI ZR 183/08) entschieden, dass das Gericht bei der Berechnung des entstandenen Haushaltsführungsschadens das Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann zu Grunde legen kann und z. B. nach der dortigen Tabelle 9 bei einer erwerbstätigen Frau mit einem Ein-Personen-Haushalt von einer durchschnittlichen Arbeitszeit im Haushalt von 21,7  Stunden pro Woche ausgegangen werden kann. Die Höhe der einzusetzenden Vergütung kann dabei aus der Vergütungsgruppe BAT  VIII herangezogen werden. 

Die Vergütung steht sowohl der geschädigten Hausfrau, ob erwerbstätig oder nicht, als auch dem Ehemann zu, der sich an der Haushaltsführung beteiligt.

Der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens besteht fiktiv, was heißt, dass er auch von der Versicherung bezahlt werden muss, wenn keine Ersatzkraft zur Haushaltsführung eingestellt worden ist.

In den weitaus überwiegenden Fällen kommt es bei der außergerichtlichen Schadenregulierung bzgl. der Höhe des Haushaltsführungsschadens zu einer Einigung zwischen Rechtsanwalt und gegnerischer Haftpflicht-Versicherung. Durch die Geltendmachung von Haushaltsführungsschaden kann der Schadensersatzanspruch des verletzten Mandanten somit erheblich erhöht werden.

Deshalb bei allen Verkehrsunfällen einen Rechtsanwalt einschalten. Unsere Kanzlei ist spezialisiert im Verkehrsrecht und hilft gerne bei allen Problemen rund um den Unfall.