Keine Anrechnung der Tiergefahr bei Unfall mit einem angeleinten Hund (LG München, Urteil vom 15.09.2020, AZ: 20 O 5615/18 )

Ein Urteil, das Hundebesitzer freuen dürfte, hat das Landgericht München erlassen:

Es hat einen Hundebesitzer insgesamt 20.000 € zugesprochen, weil ein Pkw-Fahrer statt der erlaubten 10 km/h mit mindestens 20 km/h gefahren war, als es zur Kollision mit dem Hund kam.

Eine Kürzung des Anspruches durch die so genannte Tiergefahr hat das Landgericht München abgelehnt.

Wörtlich führt das Gericht hierzu wie folgt aus:

Ein Mitverschulden auf Klageseite oder ein Mitverursachungsbeitrag, etwa durch die Verwirklichung der sogenannten Tiergefahr, ist hingegen nicht nachgewiesen.“

Offensichtlich geht das Gericht davon aus, dass auch diesbezüglich die Beweislast bei den Beklagten lag.

Das Urteil ist unter anderem veröffentlicht unter:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-39453?hl=true