Gesetzeslücke: Ungültige Verkehrsschilder – Straffreiheit für Verkehrssünder?

Laut einem Bericht von Autobild.de sind viele Verkehrsschilder ungültig. Dies ist auf eine Gesetzeslücke der StVO zurückzuführen. Als am 01.09.09 neue Schilder freigegeben wurden, hatte man daran gedacht, dass in einer Übergangsphase die alten Schilder weiter bestehen bleiben, solange sie noch nicht durch die neuen Verkehrsschilder ersetzt wurden. Bei vielen tausend Schildern ist dies auch notwendig. Dummerweise wurde die Regelung über die Übergangsphase aus der StVO entfernt. Folge ist, dass sich nun viele ungültige Verkehrsschilder auf deutschen Straßen befinden.

Als Beispiel hier das absolute Halteverbot!

Quelle: www.autobild.de

Quelle: www.autobild.de

Sind die ungültigen bzw. alten Verkehrsschilder wirkungslos?

Müssen diese alten Verkehrsschilder nicht mehr berücksichtigt werden?

Es wäre ein Traum für alle Autofahrer bzw. Anwohnern und Shoppingwütigen, die jeden Tag verzweifelt Parkplätze in der Stadt suchen und sich durch einen Schilderdschungel wühlen müssen. Man müsste nur noch darauf achten, ob es sich um ein altes Schild handelt und könnte einfach parken, ohne dass eine Strafe droht.
Neben dem absoluten Halteverbot finden sich bei Autobild weitere Beispielbilder!

Doch ist das oben beschriebene Szenario nur ein Wunschszenario? Laut StVO müssen – streng genommen – viele alte Verkehrszeichen jetzt nicht mehr beachtet werden. Das Bundesverkehrsministerium hat auf Rückfrage von Autobild die Ungültigkeit der alten Verkehrsschilder bestätigt. Es hat allerdings darauf hingewiesen, dass die alten Schilder so lange gelten, bis sie durch die neuen Schilder ausgetauscht sind.

Doch ist dies wirklich so?

Welche Chancen ergeben sich für gestrafte Verkehrsteilnehmer?

Wird bei den Gerichten eine Klagewelle drohen, weil beispielsweise Verkehrsünder ihr Bußgeld nicht bezahlen und sich auf die Ungültigkeit der alten Schilder berufen?

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