Grundsätzlich erhält man einen Anhörungsbogen mit dem Bußgeldbescheid, der eine Stellungnahme ermöglicht. Aber sollten Sie von dieser Möglichkeit wirklich Gebrauch machen? Herr Rechtsacnwalt Feldkamp empfiehlt mit diesem Anhörungsbogen erst einmal zum Anwalt zu gehen, der kann dann darüber beraten, wie man sich am besten Verhält. Vllt. liegt das dem Bußgeldbescheid zu Grunde gelegte Vergehen schon so lange zurück, dass Sie sich z.B. gar nicht mehr daran erinnern, wer gefahren ist. Der Anwalt hat im Gegensatz zu Ihnen die Möglichkeit der Beantragung einer umfassenden Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde. Darüber hinaus gibt Herr Feldkamp Auskunft über die Erfolgsaussichten einer Bußgeldsache und berät über die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung.
In diesem Zusammenhang sei jetzt schon darauf hingewiesen, dass Sie als Geschädigter ab Anfang April die Möglichkeit haben werden in Bezug auf Bußgeldsachen über schadenfix.de direkt einen Anwalt ihrer Wahl zu kontaktieren. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Bußgeldbescheid dem Anwalt zukommen zu lassen. Der Anwalt für Verkehrsrecht ihrer Wahl kann dann in Absprache mit Ihnen problemlos und unkompiziert weitere Schritte einleiten, z.B. Akteneinsicht beantragen.
Welche Strafe, sprich Bußgeld oder Punkte in Flensburg Ihnen drohen, können Sie jetzt schon in dem aktuellen Bußgeldkatalog 2010 nachlesen.