Update: Neuer Bußgeldkatalog vom 28.04.2020 soll überarbeitet werden

Neuer Bußgeldkatalog soll jetzt überarbeitet werden

Seit 28.04. 2020 gilt die drastische Verschärfung des Bußgeldkatalogs.

Wer mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit 1 Punkt in Flensburg im Fahreignungsregister (FAER) rechnen. Zudem droht ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro außerhalb geschlossener Ortschaften. Wir hatten dazu und auch zu der Verschärfung der Regelungen zum Fahrverbot berichtet.

Überarbeitung geplant

In der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie führte diese Änderung zu besonders vielen Beschwerden aus der Bevölkerung.  Die Bußgelder und vor allem die Verschärfung bei den Fahrverboten sei „unverhältnismäßig hart“.  „Viele Bürger haben Angst, ihren Führerschein und damit ihren Arbeitsplatz zu verlieren!“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog, Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.

Der Bundesverkehrsminister, Herr Andreas Scheuer, will nun aber schon kurz nach der Neuerung einen Teil der Verschärfungen rückgängig machen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur arbeitet angeblich derzeit aber schon an einer Änderung und soll bereits auf die Bundesländer zugegangen sein, um deren für die Umsetzung notwendige Zustimmung zu erhalten.

Derzeit (Stand 16.06.2020) gilt der „neue Bußgeldkatalog“ aber noch! Daher besonders vorsichtig fahren!

Der Rechtsanwalt rät:

Der neue Bußgeldkatalog sieht eine deutliche Verschärfung der Sanktionen für Verstöße im Straßenverkehr gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Gerade bei Vielfahrern können sich schnell einige Punkte in Flensburg ansammeln. Ab 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung). Zudem werden sicherlich deutlich mehr Fahrverbote verhängt werden als früher. Dies kann für Autofahrer, die beruflich auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind, zu erheblichen existentiellen Problemen führen.

Versierte Rechtsanwälte raten Ihnen daher, zeitig einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren und den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.

Bußgeldbescheid überprüfen lassen

Sie haben einen Anhörungsbogen oder sogar einen Bußgeldbescheid bekommen? Ihnen drohen Punkte oder sogar ein Fahrverbot? Dann melden Sie sich am besten gleich bei Ihrem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und holen Sie sich Hilfe!

Autor:

Dr. Marc Herzog
www.drherzog.de