Der Fall:
Unser Mandant hatte wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten.
Das Problem:
Unser Mandant – dessen Fahreignungsregister bis zu diesem Vorfall keinerlei Eintragungen aufwies – war aus beruflichen Gründen dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen.
Das Ergebnis:
Auf Grund einer Bestätigung des Arbeitgebers, dass und warum die Fahrerlaubnis für die berufliche Tätigkeit unseres Mandanten unabdingbar ist und bei einem Fahrverbot eine Kündigung droht, wurde mit Beschluss vom 02.05.2019 das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße aufgehoben.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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