Was seit Jahren beinah als Hysterie abgetan wird, ist nun anscheinend eingetreten.
In einem Verfahren vor dem AG Wismar (Beschl. v. 13.06.2018, Az.: 15 OWi 235/18) sind Manipulationen an .xml-Dateien aufgefallen. Konsequenz: Verfahrenseinstellung und eine Strafanzeige.
Das AG Wismar folgt in seiner Auffassung vielen Sachverständigen, denn es ist der Ansicht, dass bei einem Abweichen der Entfernungswerte von den Vorgaben der Bauartzulassung (50 m – 20 m) keine korrekte Messung vorliegt.
Es ist im dortigen Umfeld also wohl bekannt, dass Verfahren mit solchen abweichenden Entfernungswerten regelmäßig eingestellt werden.
Nachdem im fraglichen Einzelfall durch ein VUT-Gutachten tatsächlich ein abweichender Entfernungswert (Messbeginn bei 50,30 m) in den xml-Daten festgestellt worden ist und dieser Umstand dem Gericht zur Kenntnis gegeben wurde, geschieht das, wovor die VUT schon seit Jahren warnt…
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