Beweismittel bei Wechselverkehrszeichenanlagen (WVZ-Anlagen) unzureichend

Warum beauftragen Rechtsanwälte immer wieder Sachverständigengutachten? Warum werden Behörden, Gerichte und Versicherungen immer wieder mit viel Arbeit und unnötigen Kosten belastet? Die zum Einsatz gebrachten Messgeräte sind doch eingehend geprüft und zugelassen und niemand kann ein Interesse daran haben, Messverfahren nicht ordnungsgemäß durchzuführen.

Immer wieder müssen sich gerade Sachverständige im Bereich der Verkehrsüberwachung mit solchen Standpunkten auseinandersetzen. Und immer wieder treten neue Vorfälle wie in Heumar ans Licht.

Die WVZ-Anlage bei Heumar und deren Anbindung an die dortige Messeinrichtung vom Typ TraffiStar S330 wird bereits seit Jahren von uns kritisiert. Vielen Kunden sind die diversen Mängel in der Beweisführung aus den einschlägigen Gutachten und der allgmeinen Stellungnahme zu WVZ-Anlagen bekannt. Auch andere Sachverständige sind bereits auf diese Probleme gestoßen und haben hierzu publiziert [1]. In diesem Fall konnte sogar durch eine Videoaufzeichnung nachgewiesen werden, dass trotz Einblendung eines Limits im Beweisbild, dieses für den Betroffenen nicht erkennbar war.

Geschehen war wiederum nichts, außer dass das Problem ignoriert und versucht wurde, dies auszusitzen. Wie im Übrigen – soweit bekannt – bei allen anderen Messstellen mit WVZ-Anbindung in Deutschland auch.

Das Resultat dieser Ignoranz der Behörden kann zusammenfassend in [2] nachgelesen werden:

„Auf der A3 bei Heumar waren über Monate hinweg von 2016 bis Anfang 2017 Autofahrer zu Unrecht geblitzt worden, weil die Beschilderung falsch war.“

Hätte man bereits in 2014 auf unsere Hinweise reagiert, wäre der Stadt Köln und der Stadtkasse dieses Problem erspart geblieben.

Es sei darauf hingewiesen, dass auch nach diesem Zeitpunkt nicht sichergestellt ist, dass die Dateneinblendungen korrekt sind.

 

Hier ein ganz konkreter Vorschlag um diese unbefriedigende Beweisführung abschließend zu verbessern:

Es wäre ein leichtes die WVZ-Anlage abzufilmen und dabei mindestens eine (besser zwei) Zeiteinblendungen im Video vorzunehmen.

Dieser Film könnte dann alle Fragen bezüglich der Erkennbarkeit der Anzeige der WVZ-Anlage klären. Die Frage, warum eine so einfache und noch dazu sehr preiswerte Maßnahme nicht vorgenommen wird, können nur die Stadt Köln bzw. der Betreiber der WVZ-Anlage beantworten.

[1] Stimmt die Anzeige? – Geschwindigkeitsmessgeräte mit Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen Alexander Wiek VKU 12/2015 Seite 432 ff.

[2] http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/a3-blitzer-autofahrer-gnadenverfahren-100.html

 

Diesen Beitrag und weitere Beiträge rund um die Verkehrsüberwachung finden Sie auch unter http://vut-verkehr.de/aktuelles.


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