Das Landgericht Duisburg (LG) hat mit Urteil vom 10.06.2013 (Az.: 3 O 405/12) über die Haftungsverteilung nach einer Kollision mit einem parkenden Pkw, dessen Türe auf der Fahrerseite offen stand, entschieden. Geklagt hatte die Geschädigte, die ihr Kfz auf der rechten Straßenseite geparkt hatte. Beim Einsteigenlassen eines Kindes in das Kfz auf der Fahrerseite, die [...]weiterlesen