Das AG Sigmaringen bewies Konstanz. Nach seiner Entscheidung vom 04.05.2010 – 5 OWi 15 Js 9971/09 zum 4-Augen-Prinzip lies es sich von den obergerichtlichen Entscheidungen gegen das Vier-Augen-Prinzip von den Oberlandesgerichten Hamm und Düsseldorf nicht beirren.
Der Leitsatz des Urteils vom 12.02.2013, AZ 5 Owi 15 Js 7112/12:
„Ein Vier-Augen-Prinzip , nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Wertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden sind, existiert jedenfalls in Baden-Württemberg.“
Quelle: Urteil AG Sigmaringen vom 12.02.2013, AZ 5 Owi 15 Js 7112/12
Blitzer-Info zum Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P
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Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
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