Berlin (DAV). Seit Anfang 2012 wird die Reform des Verkehrszentralregisters diskutiert. Nun liegt ein bereits mehrfach überarbeiteter Referentenentwurf vor, der mit großer Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr die bisherigen Bestimmungen ablösen wird. Vorgesehen ist, das Punktesystem deutlich zu vereinfachen und je nach Schwere des Verstoßes statt bislang 7 möglicher Punkte nur noch 1, 2 oder 3 Punkte zu verhängen. Die Ziele der Reform sind grundsätzlich begrüßenswert. Bei genauer Betrachtung der vorgesehenen Maßnahmen dürfte jedoch keines dieser Ziele tatsächlich bzw. nur unter deutlicher Schlechterstellung der in das Register einzutragenden Person erreicht werden, stellt der Deutsche Anwaltverein (DAV) fest. Die bisherige Möglichkeit des Punkteabbaus – bspw. durch ein freiwilliges Seminar – sollte beibehalten werden.
„Die für den Verkehrsteilnehmer geplanten Verschlechterungen, wie Anhebung der Buß- und Verwarngelder, der Wegfall des Punkterabatts, die Verteuerung der Fahreignungsseminare, die Verlängerung der Tilgungsfristen bei groben Ordnungswidrigkeiten und die Absenkung der Höchstgrenze des Punktsystems von 18 auf 8 Punkte stehen in keinem Verhältnis zu möglichen Verbesserungen“, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins. Insgesamt würden auf die in das Register eingetragenen Personen durch die Reform in ihrer jetzigen Ausgestaltung somit eine Reihe von Verschlechterungen zukommen, die zum Erreichten in dieser Form außer Verhältnis stehen.
„Die Möglichkeit eines Punkteabbaus sollte wieder aufgenommen werden, um den zu erwartenden Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen zu begrenzen“, so Walentowski in seiner Einschätzung. Eine Nachbesserung, bezogen auf die Einführung eines freiwilligen Seminars auf einer frühen Punktestufe mit der Möglichkeit zum Punkteabau von mindestens 2 Punkten, sei dringend notwendig.
Einer Vereinfachung des Systems und damit eine Verbesserung ist daran zu sehen, dass auf die Tilgungshemmung verzichtet wird. Je nach Schwere des Verstoßes gibt es Tilgungsfristen von zwei, fünf und zehn Jahren. Dabei hemmt ein weiterer Eintrag während der laufenden Tilgungsfrist die Löschung der bisherigen Punkte nicht mehr. Künftig soll es erst ab einer Bußgeldhöhe von 70,- Euro (statt bisher 40,- Euro) zu einem Punkteeintrag kommen. Punktebewehrt sollen nur noch Verstöße sein, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierzu sieht der Entwurf eine abschließende Aufzählung vor, die einige bisher Punkte belastete Taten nicht mehr erfasst. Daher dürften entsprechende Altpunkte von Verstößen, die in Zukunft nicht mehr mit Punkten versehen sind, wohl nicht in das neue Register übernommen werden.
Grundsätzlich bleibt der DAV bei seiner Kritik, dass mit diesen Verbesserungen nicht die Benachteiligungen aufgehoben werden, ohne dass es die Möglichkeit im System gibt, durch freiwillige Maßnahmen Punkte abzubauen.