Ab 1. November keine Reifen mehr ohne Kennzeichnung: Neues EU-Label keine Hilfe beim Winterreifenkauf

Ab 1. November keine Reifen mehr ohne Kennzeichnung: Neues EU-Label keine Hilfe beim Winterreifenkauf

Rosenheim (ACE) 12. Oktober 2012 – Ab dem 1. November dürfen in der gesamten Europäischen Union (EU) keine fabrikneuen Reifen mehr verkauft werden, ohne ein entsprechendes EU-Label vorzuweisen.  „Beim Kauf von Winterreifen ist dies jedoch nicht hilfreich und kann eher zu Irritationen bei den Verbrauchern  führen“, kritisiert ACE-Vertrauensanwalt Dr. jur. Marc Herzog (www.drherzog.de). Das neue EU-Reifenlabel bietet Autobesitzern beim Winterreifenkauf keine zuverlässige Orientierung. Dr. Herzog: „Das Label gibt keine Auskunft über das Leistungsvermögen, das für gute Winterreifen ausschlaggebend ist.“ – Über den sog. „Grip“ auf Schnee und Eis sagt das neue Label – das dem Energielabel bei Waschmaschinen ähnelt – nichts aus. Auf dem Etikett werden der Rollwiderstand, der sich auf den Spritverbrauch auswirkt und die Nassbremseigenschaften mit den Noten A für sehr gut bis G für sehr schlecht bewertet. Außerdem gibt das Label Auskunft zur Intensität der Abrollgeräusche.

Die Bewertung des Rollwiderstands auf dem Label könnte Verbraucher bei der Wahl neuer Winterreifen sogar irritieren, gibt der Rosenheimer Anwalt Dr. Herzog  zu bedenken. „Winterreifen müssen für den Einsatz bei Kälte eine weichere Gummimischung haben als Sommerreifen, weshalb ihr Rollwiderstand zwangsläufig höher als bei Sommerreifen ist“, erklärt der ACE-Experte. Die Top-Noten „A“ und „B“ könnten Winterreifen deshalb in dieser Kategorie bisher gar nicht bekommen. Auch ein Winterreifen mit der Bewertung „C“ oder schlechter beim Rollwiderstand könnte folglich aber trotzdem ein sehr guter Pneu für die kalte Jahreszeit sein.

Bei der Suche nach einem guten Winterreifenmodell können die Produkttests von Autoclubs oder Verbraucherorganisationen hilfreich sein. Bei diesen Tests werden alle relevanten Eigenschaften, die solche Saison-Pneus mitbringen sollten, überprüft und bewertet. „Dies ist bei dem neuen Label leider nicht der Fall“, erklärt Verkehrsanwalt Dr. Herzog  weiter. – „Das Label ist leider nicht neutral, denn die Hersteller können selbst ihre Tests durchführen und die Noten vergeben.“

Ab dem 1. November müssen fabrikneue Reifen für Pkw und Nutzfahrzeuge – nicht aber für Motorräder – mit dem EU-Label gekennzeichnet werden. Dr. Herzog: „Die meisten sind jetzt schon damit versehen.“

Dr. Marc Herzog
Rechtsanwalt

www.drherzog.de