Keine Zuständigkeit der Polizei bei Blechschaden-Unfällen?

Nach Ansicht des Vorsitzenden der ARGE der deutschen Polizeipräsidenten Hubert Wimber (Polizeipräsident Münster) ist die Unfallaufnahme bei Verkehrsunfällen einfachster Art zukünftig aus dem Aufgabenkatalog der Polizei zu streichen.

Durch neue Formen der Kriminalität habe man einen zusätzlichen Personalbedarf, der zu einer zwingenden Trennung von Aufgaben führen müsse. Aus diesem Grund sei es nicht mehr darstellbar, dass man mit einem Personalaufwand von regelmäßig zwei Polizeikräften und einem Zeitaufwand von ein bis eineinhalb Stunden Sachverhalte für die Haftpflichtversicherer kläre.

Auch wenn eine derartige Rechtslage zum Teil im europäischem Ausland anzutreffen ist, bleibt darauf hinzuweisen, dass die Arbeit der Polizei im Ergebnis nicht der Sachverhaltsklärung für den Haftpflichtversicherer, sondern vielmehr einer Anspruchssicherung für den jeweiligen Geschädigten dient.

Zugleich stellt sich die Frage, auf welche Weise im Einzelfall gerichtsfeste Beweise etwa zum Zustand der Fahrzeuge, Personalien etwaiger Zeugen pp. getroffen werden sollen, wenn dies im Einzelfall die Wahrnehmung hoheitlicher Gewalt – wie etwa eine Straßensperrung – erfordert.

Darüber hinaus bleibt es mangels neutraler Beweismöglichkeiten zu befürchten, dass die im Unfallzeitpunkt eingesparten Ressourcen zu einem erhöhten Aufwand bei Gerichten und dort insbesondere im Bereich der sachverständigen Unfallrekonstruktion führen.

Aus diese Grund wurden die jüngsten Forderungen des Polizeipräsidiums Münster sowohl im politischen Bereich als auch durch die Gewerkschaft der Polizei aus Münster unverzüglich zurückgewiesen.

http://www.derwesten.de/region/wimber-polizisten-sollten-bei-blechschaeden-nicht-mehr-ausruecken-id6977982.html

Kanzlei Seichter Rechtsanwälte