Das OLG Bamberg hat in seinem Berufungsurteil vom 20.06.2012 das Urteil des LG Bamberg vom 8. November 2011 aufgehoben und der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung verboten, von ihren Versicherungsnehmern dann eine höhere Selbstbeteiligung zu verlangen, wenn diese im Streitfall ihren Rechtsanwalt frei wählen und nicht den Anwalt, den ihnen der Versicherer empfohlen hat, mandatieren.
Eine sehr erfreuliche Entscheidung, die die Knebelung der Versicherungsnehmer durch die Versicherer verhindert und es sicherstellt, dass der Rechtsanwalt des Vertrauens eingeschaltet werden kann. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen. Es ist zu hoffen, dass der BGH sich dieser – richtigen- Auffassung anschließt.
Quelle: DAV-Depesche vom 28.06.2012
Über den Autor:
Martin Ellinger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart-Möhringen. Ab dem Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Ellinger auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2002 ist er als ADAC-Vertragsanwalt tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, der Regulierung von Verkehrsunfällen, auch mit schwerem Personenschaden, sowie der Fahrerlaubnisrecht. Nähere Einzelheiten sowie interessante Rechtstipps und ständig neue Urteile finden Sie auf unseren Internetpräsenzen: http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de und www.pitz-ellinger.de.
Telefonisch erreichen Sie unsere Kanzlei Montag bis Donnerstag von 9.00 -12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, Freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer: 0711/ 220 63 00 .