Fallstudie zu “ Qualität versicherungsgesteuerter KFZ-Haftpflichtschäden aus technischer und rechtlicher Sicht“

Sie sind morgens auf dem Weg zur Arbeit und müssen vor einer roten Ampel halten. Ein anderes Fahrzeug fährt heckseitig auf. Sowas kommt vor. Ihr Unfallgegner entschuldigt sich und Sie tauschen ihre Daten einschließlich ihrer Handynummern aus. Ihrem Unfallgegner tut sein „Missgeschick“ aufrichtig leid und er meldet den Unfall unverzüglich telefonisch bei seiner KFZ-Haftplichtversicherung und gibt hierbei auch ihre Handynummer weiter. Da ihr KFZ noch fahrfähig ist, sind sie inzwischen an ihrem Arbeitsplatz und verspüren lediglich leichte Nackenschmerzen. Plötzlich ein Anruf auf ihrem Handy : eine freundliche Dame der XY-Versicherung meldet sich und teilt mit, dass man sich um alles kümmern werde.  Sie mögen Ihr Fahrzeug doch in die Werkstatt „Billig & Sohn“ verbringen, dies sei eine „XY-Partnerwerkstatt“ und auf die Unfallinstandsetzung spezialisiert. Gerne würde ihr Fahrzeug auch abgeholt und nach durchgeführter Reparatur wieder vor die Tür gestellt werden.  Ein freier Sachverständiger werde ebensowenig wie ein Rechtsanwalt benötigt (hier wird der Ton der sonst so netten Dame der XY ein wenig drohend). Sie sind zunächst erfreut, da Sie noch nie in einen Unfall verwickelt waren ( und daher nicht wissen, dass es ihr gutes Recht ist einen unabhängigen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt kostenfrei zu beauftragen) .Nun gut, sie mögen keinen  Papierkram, einen Sachverständigen kennen sie nicht und den Gang zum Rechtsanwalt scheuen Sie (dann doch lieber zum Zahnarzt). Der Schaden wird, wie von der freundlichen Dame vorgeschlagen, abgewickelt. Mit anderen Worten: der Schaden wurde aus Ihren Händen genommen und von der XY-Versicherung „gesteuert“.

Das ist doch prima, denken Sie. Es gäbe auch nichts gegen dieses Vorgehen einzuwenden, wenn sichergestellt wäre, das dem Geschädigten all das erstattet würde, was ihm aus technischer und rechtlicher Sicht tatsächlich zusteht. Spätestens jetzt sollte sich die Frage aufdrängen: Warum macht die XY-Versicherung dies alles ? Seit wann sind Versicherungen für ihre Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft bekannt ? Wird hier möglicherweise doch der Bock zum Gärtner gemacht ? Vielleicht will die gegnerische Versicherung auch nur an „ihrem“ Schaden sparen und diesen möglichst günstig (zu ihren Lasten) abwickeln ?

Tatsächlich versucht die gegnerische Versicherung den Schadenaufwand zu minimieren, dass ist allen Beteiligten im Schadengeschäft bekannt. Auf meinem Schreibtisch finden sich Versicherungsgutachten, in denen die Wertminderung „vergessen“ wurde, ebenso Schreiben von Versicherungen mit offensichtlich falscher Abrechnung („Nutzungsausfall können wir nach der Rechtsprechung leider nicht erstatten, da Sie keine Reparaturrechnung eingereicht haben“-obwohl  die Reparaturbestätigung des Sachverständigen vorliegt; Fahrzeuge werden „tot gemacht“ obwohl repariert hätte werden können; überhöhte Restwerte werden angesetzt, Unkostenpauschale wird nicht gezahlt…… die Liste lässt sich beliebig fortsetzen).

Ebenso wie enstandene Ansprüche -ungefragt- nicht übernommen werden, stellt sich auch die Frage nach der Qualität der Reparatur. Unsere Werkstatt „Billig & Sohn“ darf zwar ein Schild mit dem Hinweis „Partnerbetrieb der XY-Versicherung“ aufhängen, allerdings nicht ohne Gegenleistung. Unsere Werkstatt muss gegenüber der „XY-Versicherung“ mit reduzierten Stundenverrechnungssätzen abrechnen, teilweise müssen Leistungen wie Endreinigung und Mietwagen sogar kostenlos erbracht werden, damit Schäden in die Werkstatt „eingesteuert“ werden. Vielleicht sieht sich Herr Billig gezwungen an der Reparaturqualität zu sparen, damit er zu auskömmlichen Konditionen arbeiten kann ?

Trotz intensiver Rechereche im Internet habe ich nirgends Untersuchungen zur Qualität von versicherungsgesteuerten Haftpflichtschäden aus technischer und rechtlicher Sicht gefunden.

Deswegen meine Bitte an Kolleginnen, Kollegen und Geschädigte:

Bitte schicken Sie mir Abrechnungsunterlagen, Versicherungsgutachten oder Fallbeschreibungen von KFZ-Haftplichtschäden, die (zunächst) ohne Unterstützung eines unabhängigen Sachverständigen oder eines Rechtsanwalt abgewickelt wurden. Hilfreich wären auch Kontakte zu Werkstätten oder Sachverständige, die aus dem Schadensteuerungsprozeß „ausgestiegen“ sind (ja, ja ich bin da etwas naiv 🙂 ). Sämtliche Unterlagen werden selbstverständlich auf Wunsch anonym und vertraulich behandelt. Wenn eine Kollegin, ein Kollege oder ein Sachverständiger an der“Fallstudie“ mitarbeiten möchte: jederzeit und gerne.

Eine Bitte noch: bitte den Beitrag in ihre sozialen Netzwerke posten (buttons siehe unten-so macht man das heute ;-))

Kontakt:

RA Jürgen Leister, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bahnhofstrase 1 in 69115 Heidelberg, 06221-914020 (Tel); 06221-9140222 (Fax)

leister@w-rus.de

info@fachanwalt-fuer-verkehrsrecht-heidelberg.de

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