Frankreich schreibt Autofahrern Alkoholtester vor!

Frankreich schreibt Autofahrern Alkoholtester vor

Rosenheim (ACE) 21. März 2012 – Im Kampf gegen Alkohol am Steuer schlägt Frankreich einen schärferen Kurs ein und verpflichtet alle Kraftfahrer dazu, künftig immer ein Alkoholmessgerät mitzuführen.

Wie der Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa, Dr. jur. Marc Herzog soeben mitteilte, wurde auf Betreiben des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy Anfang März eine neue Verordnung erlassen, der zufolge vom 1. Juli an Kraftfahrer in Frankreich ein Testgerät zur Messung des Atemalkohols mit sich zu führen haben. Die Vorschrift gilt auch für ausländische Kraftfahrer, die nur vorübergehend etwa als Touristen und Transitreisende in Frankreich unterwegs sind. Wer das Gebot zur Mitführung eines Alkoholtesters missachtet und in eine Verkehrskontrolle gerät, muss nach einer viermonatigen Schonfrist von November 2012 an 11 Euro Bußgeld entrichten und zwar unmittelbar an Ort und Stelle.

Der Testgeräte-Erlass ist laut ACE Teil einer nationalen Kampagne, die dazu beitragen soll, die Sicherheit auf den Straßen Frankreichs zu erhöhen und Unfälle zu verhindern. In Frankreich ist der Anteil von Alkoholdelikten im Straßenverkehr auch im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Nahezu ein Drittel der tödlich verlaufenen Verkehrsunfälle in Frankreich geht demnach auf Alkoholkonsum zurück. Mit der verpflichtenden Mitnahmen von Alkoholtestgeräten soll an die Verantwortung jedes Einzelnen appelliert werden, sich selbst vor Fahrtantritt zu testen.

Was genau ist Inhalt des französischen Erlasses?

Jeder Führer eines Fahrzeugs (PKW, LKW, Busse, Motorräder, mit Ausnahme von Mofas) muss ein unbenutztes Messgerät zur Feststellung des Atemalkohols mit sich führen, dass jederzeit erreichbar im Fahrzeug deponiert ist (beispielsweise im Handschuhfach). Dieses Gerät ist bei Verkehrskontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Diese Bestimmung ist Bestandteil der nationalen französischen Straßenverkehrsordnung.

Welche Funktion muss das Testgerät erfüllen?

Verwendet werden dürfen sowohl Einweg-Testgeräte als auch elektronische Geräte, die jeweils der französischen Norm entsprechen müssen. Sie ist am Kennzeichen „NF“ zu erkennen. Die Frist zur Gebrauchsfähigkeit des Geräts darf nicht überschritten sein, andernfalls wird es von der Polizei nicht akzeptiert. Im Handel heißt es, die Geräte verfügten lediglich über eine Haltbarkeit von rund elf Monaten.

Wo können Testgeräte beschafft werden?

Einweg-Testgeräte sind in Frankreich beispielsweise an Tankstellen, Raststätten, in Apotheken oder Supermärkten erhältlich. Ein einzelner Einmaltester kostet rund 1 Euro.

Wie wird getestet?

Einwegtestgeräte bestehen aus einem kleinen Röhrchen und einer Plastiktüte. Die beiden Enden des Röhrchens müssen zusammengedrückt werden. Anschließend wird in die Tüte geblasen, bis diese vollständig mit Atemluft gefüllt ist. Erst dann (!) wird das Röhrchen mit dem blauen Ende in die vorgesehen Öffnung der Tüte gesteckt. Danach wird die Tüte solange gedrückt, bis die Luft komplett durch das Röhrchen entwichen ist. Nach 2 Minuten ist das Ergebnis abzulesen: Bleiben die Kristalle im Röhrchen gelb kann die Testperson im Hinblick auf Alkohol ohne Bedenken ein Kraftfahrzeug steuern. Färben sich die Kristalle grün und überschreiten die Markierung, sollte das Auto nicht selbst gefahren werden.

Wo liegt Promille-Grenze in Frankreich?

Die zulässige Höchstgrenze der Blutalkoholkonzentration liegt so wie auch in Deutschland bei 0,5 mg/l. Dies entspricht einer Alkoholkonzentration in der Atemluft von 0,25mg/l.

Vertrauensanwalt Dr. Marc Herzog: „Ein sinnvoller Schritt in Richtung Mehr an Verkehrssicherheit! Aber warten wir jetzt erst einmal die Erfahrungen in Frankreich ab und ziehen dann unsere Schlüsse!“

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