unbeliebte Karnevalsfolgen – Teil 1: Alkohol am Steuer als Straftat

Die Karnevalszeit ist zwar vorbei, wird aber für einige Verkehrsteilnehmer, welche sich alkoholisiert in den Straßenverkehr begeben haben, unangenehme „Nachwirkungen“ haben.

In Teil 1 behandeln wir die möglichen Konsequenzen einer alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr als Straftat.

Wenn Straftatbestände verwirklicht werden, , wie zum Beispiel eine Trunkenheitsfahrt oder  Straßenverkehrsgefährdung;  dann drohen Geldstrafen bishin zu einer Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Der Grad der Alkoholisierung wird nachgewiesen  durch eine Begutachtung einer  Blutentnahme (Beachtung des Richtervorbehalts § 81 a II StPO)

Welche Rechtsfolgen drohen -i.d.R.?

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe -bei hartnäckigen Mehrfachtätern-
  • Entzug der Fahrerlaubnis

 

Im Falle einer Verurteilung kann beispielsweise ein Ersttäter, der mit 1,2 Promille erwischt wird,  mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen , dem Entzug der Fahrerlaubnis  mit einer Sperrfrist von ca. 6-9 Monaten, und 7 Punkten in Flensburg rechnen.

Die Punkte bleiben im Verkehrszentralregister in Flensburg 10 Jahre stehen nach -noch- akuellem Recht. Es ist nämlich eine totale Reform des Punktesystems geplant; mehr dazu hier.

Ab 1,6 Promille aufwärts erfolgt im Rahmen der Führerschein-Neubeantragung die Anordnung einer   medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Man kann übrigens auch auch mit dem Fahrrad  wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt werden und seinen Führerschein verlieren!

Über den Autor:

Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.
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