2012 – Letzte Möglichkeit zum Punkteabbau?

Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, dass das Punktesystem in Flensburg 2013 total reformiert werden soll. Eine gravierende Änderung soll  lt. spiegel online der Wegfall der Punkte-Abbaumöglichkeiten durch Nachschulungen darstellen.

Derzeit ist ein Abbau also -noch- möglich, z.B. durch

Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer gem  § 42, § 35 I, II Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Die Eckdaten:

  • Gruppensitzung mit 6-12 Teilnehmern
  • insgesamt 4 Sitzungen á 135 Minuten, wobei Anwesenheitspflicht besteht (wenn man erfolgreich teilnehmen will!)
  • ein Zeitraum 2-4 Wochen; pro Tag jedoch nur eine Sitzung
  • und zwischen der ersten und zweiten Sitzung: eine Fahrprobe zur Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers  – die Fahrprobe soll in Gruppen mit 3 Teilnehmern durchgeführt werden – mit einer reinen Fahrzeit pro Teilnehmer nicht unter 30 min
  •  Anbieter sind verschiedene Fahrschulen –  die Seminarkosten werden in einer Bandbreite von ca. € 150,-  bis € 400,- angegeben (pro Teilnehmer)

 

Nach erfolgreicher Teilnahme (eine Prüfung wird nicht durchgeführt) kan man dann bei einem Punktestand von

  • 4-8 Punkten 4 Punkte abbauen (freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar)
  • 9-13 Punkten 2 Punkte abbauen (freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar)

Bei einem Punktestand von 14 – 17 Punkten erfolgt eine  behördliche Anordnung, an einem Aufbauseminar innerhalb einer gesetzten Frist teilzunehmen. Hat man jedoch in den letzten 5 Jahren an einem Aufbauseminar teilgenommen,  dann erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Damit können dann noch mal 2 Punkte anbgebaut werden.

Wird jedoch die Anordnung ignoriert oder die zum Nachweis der Teilnahme an dem Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzte Frist überschritten, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.
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