Geplante Reform der Verkehrssünderdatei in Flensburg

Aus übereinstimmenden Medienberichten wurde in den letzten Tagen bekannt, dass das Bundesverkehrsministerium um Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer eine Reform der Verkehrssünderdatei in Flensburg anstrebt. Detaillierte Inhalten sollen Ende Februar bekannt gegeben werden.
Die wesentlichste Änderung stellt wohl die neue Staffelung der Punktevergabe für unterschiedlich schwere Verkehrsverstöße dar.

  • So soll für Verkehrsverstöße, die zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen (etwa die Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 21 km/h innerorts), künftig nur noch 1 Punkt registriert werden.
  • Demgegenüber stehen besonders schwere Verkehrsverstöße wie Rotlichtverstöße, nötigendes Drängeln oder Fahren unter Alkoholeinfluss. Während beispielsweise für einen Rotlichtverstoß derzeit noch 3 Punkte anfallen, sollen künftig solche schwerwiegenden Vergehen einheitlich mit 2 Punkten versehen werden.

Die Besonderheit liegt allerdings darin, dass damit keineswegs den Verkehrssündern eine Motivation zu Verkehrsverstößen gegeben werden soll.

  • Vielmehr wird die Grenze zum Verlust des Führerscheins von derzeit 18 Punkten auf 8 Punkte heruntergestuft. Damit kann sich ein notorischer Verkehrssünder weniger Verkehrsverstöße bis zum Führerscheinsverlust leisten, als unter dem bisherigem System.

Eine wesentliche Kritik am derzeitigen Punktesystem liegt darin, dass durch komplizierte Regelungen über die Zusammenzählung und die Verjährung von Punkten Unsicherheit darüber herrscht, wann der Besitz des Führerscheins tatsächlich in Gefahr gerät. Dem soll nun dadurch vorgebeugt werden, indem jeder Punkt unabhängig von neu hinzutretenden Verstößen einzeln verjährt, und zwar bei 1-Punkte-Verstößen nach 2 Jahren und bei  2-Punkte-Verstößen nach 3 Jahren. Insofern soll das neue System mehr Transparenz bieten. Bei 4 und bei 6 Punkten soll der Verkehrssünder Verwarnungen erhalten, die ihn zusätzlich auf den Abbau von Punkten durch Nachschulungsmaßnahmen hinweisen. Von den Veränderungen wird allerdings nicht das Fahrverbot nach § 25 StVG betroffen sein.

An der Reform wird vor allem die neue Punktestaffelung kritisiert, da zwischen schweren und leichteren Verstößen kaum noch differenziert werde. Dem muss allerdings entgegengehalten werden, dass von den Autofahrern angesichts der neuen 8-Punkte-Grenze ein verkehrsgerechteres Verhalten zu erwarten ist, da der Verlust des Führerscheins in greifbare Nähe rückt. Das wird auch daran deutlich, dass unter dem bisherigen Systemr 0,6 % in den Bereich von 14-17 Punkte gelangen.

verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer

 

Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.
mehr Infos: www.verkehrsrecht-24.de und www.verkehrsanwaelte-24.de

Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin