Schmerzensgeldhöhe! Amerikanische Verhältnisse in Deutschland?

Wieviel ist meine Verletzung wert? Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich tatsächlich?

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist in der Praxis aus sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag) zu entnehmen.

Diese Schmerzensgeldtabellen geben, indem Gerichtsurteile mit vergleichbaren Entscheidungen gesucht werden, eine Orientierung, wieviel Geld dem Verletzten zusteht.

Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn zahlreiche Faktoren müssen berücksichtigt werden:

-Vergleichbarkeit der Sachverhalte
-Zeitablauf (bei älteren Entscheidungen)
-Geldentwertung
– heutige Tendenz, Schmerzensgeld großzügiger zu bemessen

Zunächst sind die richtigen „Typen“ der Gerichtsentscheidungen zu finden und auf den gegenwärtigen Fall zu übertragen. Soweit mehrere Verletzungen vorliegen, ist auf den Schwerpunkt abzustellen.

Entscheidungen, die älter als 10 Jahre sind, sind schon aufgrund der Geldentwertung nicht mehr aussagekräftig (KG OLGR 2006, 749); zumindest ist ein Inflationsausgleich erforderlich.

Hinsichtlich der Höhe gibt es (leider) keine amerikanischen Verhältnisse. Die Gerichte sind immer noch zurückhaltend, aber es häufen sich Urteile, in welchen auch mehr als 500.000,00 EUR ausgeurteilt werden (allerdings bei äußerst schweren Verletzungen).

Gerne steht der Verfasser auch telefonisch für eine erste Entschätzung zur Höhe zur Verfügung: 030 – 263 955 0

e-mail: bs@legalskills.de

Schadensmeldung

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