Reparaturkosten und Sachverständigenprognose
BGH –VZ ZR 231/09- zfs 2011, 144
Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn es ihm entgegen der Einschätzung des Sachverständigen gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.
Es scheint danach sinnvoll bei Reparaturfirmen einen Kostenvoranschlag einzuholen.