Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen aus Italien!

Vorsicht bei „Zahlungsaufforderungen“ aus Italien!

Urlaubszeit ist Knöllchenzeit! Und immer wieder kursiert das Thema „EU-Knöllchen“ für Verkehrssünder durch die Medien. Muß ich nun ein Bußgeld aus einem anderen EU-Land zahlen oder nicht?

Wer in diesen Tagen hierzulande Post von einer italienischen Kommune zugestellt bekommt, sollte sie jedenfalls sehr genau studieren und im Zweifel eine versierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Besondere Vorsicht ist bei „Zahlungsaufforderungen “ aus Italien aufgerufen. Gerade hat wieder ein Rückkehrer nach dem Italienurlaub einen „Liebesbrief“ aus dem italienischen Toscolano Maderno / Gardasee mitgebracht: Mit der „Zahlungsaufforderung“ wird der Eindruck eines italienischen Bußgeldbescheides erweckt!

Die Muster dieser „Knöllchen“ sehen immer wieder gleich aus. Mit amtlich aussehenden Stempeln, Hologrammen und Logos wird dem Halter eines Pkws eine „Zahlungsaufforderung“ mit Hinweisen auf italienische Rechtsvorschriften zugeschickt. Die Schreiben sollen beeindrucken und Angst machen! Der Empfänger soll gleich – am besten noch mit Kreditkarte – für den Verstoß zahlen!

Die entscheidenden rechtlichen Fakten stecken – wie so oft – aber im Kleingedruckten ganz am Ende des vermeintlichen Bußgeldbescheids und werden gerne überlesen.

In dem beigefügten Muster einer solchen Zahlungsaufforderung aus Italien finden sich in kleiner Schrift ganz am Ende der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Zahlung:

„Die kommunale Polizei hat Nivi Credit S.r.L. Div. European Municipality
Outsourcing, (…) Firenze – Italia, beauftragt die Durchführung aller
entstehenden Tätigkeiten bezüglich Ihrer Akte zu übernehmen
(Sondervollmachtsurkunde): PROCURA SPECIALE.
Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung (Protokollbescheid) dar,
deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung  eine Zahlung durchführen möchte“.

Zwar nett, aber mißverständlich! –  Der Hinweis heisst nämlich nichts anderes als dass eine Zahlung freiwillig ist.

Fazit:
Bei allen Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland immer alles gründlich und bis ganz zum Schluss lesen!
Oftmals geht es nicht um ein reguläres Bußgeld und ein Grenzen überschreitendes Vollstreckungsverfahren gemäß EU-Vereinbarung, sondern nur um die
möglichst schnelle und problemlose Beitreibung von Geldstrafen durch ein Bank-und/oder Kreditunternehmen.

Hier das Muster einer „dubiosen“ italienischen Zahlungsaufforderung!

Zahlungsaufforderung Italien

ITALIENISCHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG!

Weitere Infos auf unserer Homepage www.drherzog.de

Über den Autor:

Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog. LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Er ist bundesweit tätig und hilft in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht v.a. auch im Bußgeldrecht, bei
Unfallregulierungen und Führerscheinproblemen professionell.
Dr. Herzog ist Master of Laws (LL.M.) im Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht.

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