Falsch geblitzt: Messfehler aufgedeckt durch neuen Fahrversuch mit Einseitensensor ESO ES 1.0

Fahrversuch ESO ES 1.0 -Cockpit-Aktueller Bericht in der Fachzeitschrift VKU:

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wurden durch die  öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen Dipl. Ing. Rolandt Bladt (Hohenahr) und Dipl. Ing. Stephan Wietschorke (Steinbach/Ts)  Fahrversuche mit  dem Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 1.0 durchgeführt.


Der Fall:

Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung in 30er-Zone. Gemessene Geschwindigkeit:  73 km/h

Das Fahrzeug:

  • Geländewagen Mercedes G Automatic Diesel mit grobstolligen M+S-Reifen
  • 100 kW
  • Erstzulassung 1979

Der Einwand des Betroffenen:

Der Mercedes hätte an der Messstelle eine Geschwindigkeit von 73 km/h unter keinen Umständen hätte erreichen können.

Die Messstelle:

Im Bereich der Messstelle , welche sich direkt hinter einer Brücke und einer bergaufverlaufenden Zufahrt  befand, wurden nach Anweisung der Sachverständigen mehrere Fahrversuche mit dort maximal möglicher Beschleunigung durchgeführt und von den Sachverständigen anschließend  ausgewertet.

Das Ergebnis:

Der Mercedes-Geländewagen mit H-Kennzeichen  konnte an der Messstelle  lediglich Geschwindigkeitswerte von 56 km/h bis 59 km/h erreichen. Der vorgeworfene Geschwindigkeitswert von 73 km/h stellte sich als fehlerhafte Messung heraus.

Einige der  wesentlichen Argumente der Sachverständigen:

  • unbedinge und genaue Einhaltung  der Vorgaben der Gebrauchsanweisung erforderlich
  • vor der Messstelle dürfen keine Unebenheiten auf dem Straßenbelag vorhanden sein
  • aufmerksamer Messbetrieb erforderlich
  • Besonderes Augenmerk bei Fahrzeugen mit höherem Aufbau, z.B. Geländewagen

Quelle: Bladt/Wietschorke: Messfehler mit Einseitensensoren 1.0 und ES 3.0 sind möglich;  VKU Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik Juni 2011, S. 218 – 227

In der Rubrik „Geblitzt mit“  hat  der Autor das Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 1.0 bereits vorgestellt.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
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