Erhöhte KFZ-Kosten nach Verkehrsunfall= höherer Haushaltsschaden = mehr Schadensersatz?

OLG Brandenburg Urteil vom 20.05.2010, Az.: 12 U 113/09

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat zur Berechnung vermehrter Bedürfnisse durch erhöhte Fahrt- und Kfz-Kosten und zur Berechnung des Haushaltsschadens nach einem Verkehrsunfall Stellung bezogen (Urteil vom 20.05.2010, Az.: 12 U 113/09). In dem zu entscheidenden Fall verlangte die Klägerin von der Beklagten aus einem Unfallereignis vom 07.09.2001 Schadensersatz, bei dem die Haftung der Beklagten unbestritten ist.

Mehrbedarfsaufwendung

Im Berufungsprozess ging es nur noch um Mehrbedarfsaufwendungen, das heißt monatliche Kosten für einen Pkw und für die Haushaltsführung und um einen Erwerbsschaden. Das Landgericht hatte der Klage zum Teil stattgegeben. Die Berufung ist teilweise begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer Ansprüche gemäß §§ 823 Abs. 1, 842, 843 Abs. 1, 2. Alt. BGB, § 3 PflVG (a. F.) auf Ersatz von unfallbedingt entstandenen und entstehenden Mehrkosten für das behinderungsbedingt angeschaffte Fahrzeug und von haushaltsbedingten Mehraufwendungen, soweit diese über die Zahlung der Rentenkasse hinausgehen. Die Entscheidung zeigt, dass sowohl Geschädigte wie Schädiger nach Verkehrsunfällen die Art und den Umfang des Schadensersatzes im Sinne der §§ 249 ff. BGB unbedingt vorab von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen sollten.

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