Der BGH hat kürzlich entschieden, dass der Inhaber eines ebay Accounts nicht unbedingt für alles haftet, was über diesen Account abgewickelt wird. Die Ausrede „Ich war das aber gar nicht“ wird trotzdem nur in Ausnahmefällen zum Erfolg führen. Die Ausnahme greift nämlich nur dann, wenn ohne Wissen des Betroffenen eine Aktion/ Auktion gestartet wird und die Daten des Accounts ohne sein Wissen ausspioniert wurden. Damit bleibt es “ wie im richtigen Leben“: Eine Verpflichtung für eine Dritte Person aus Handeln eines anderen ergibt sich nur, wenn eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung oder nachträgliche Genehmigung vorliegt. Damit bleibt es bei den Regeln des BGB auch im ebay Verkaufsgeschäft (BGH-Az. VIII ZR 289/09).