Der Autor berichtete hier bereits über eine mögliche fehlerhafte Messwertzuordnung wegen verzögerter Fotoauslösung bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed.
Mit folgendem Beispielsfall, in welchem eine eine alltägliche Verkehrssituation dargestellt wird, soll dies einmal verdeutlicht werden. Von dem Geschwindigkeitsmessgerät werden die Fahrspuren 2 und 3 erfasst. Der auf der zweiten Fahrspur fahrende Pkw B überholt (natürlich rechtswidrig, aber leider sehr oft vorkommend) den auf der rechten Fahrspur fahrenden Pkw A.
Die Messung wird durch Pkw B ausgelöst.
Im Beweisfoto ist aber der -zufällig in Fotoposition befindliche- PKW A abgebildet, und A bekommt die Anzeige, wenn die Fehlzuordnung dem Auswerter nicht auffällt!
Das Schaubild zeigt, dass der PKW B gerade noch mit seinem Heck im Beweisbild erkennbar ist.
Eine mögliche Verkehrssituation, in der eine fehlerhafte zeitverzögerte Messwertzuordnung vorkommen kann.
Weitere mögliche Szenarien kann es bei einer sog. Verfolgungsjagd zweier Fahrzeuge oder in einem Drängler-Fall geben.
Entdeckt wurde die vorgestellte Konstellation bei der Softwareversion 1.5.3. Bei der neuen Softwareversion 1.5.5 sind bisher keine derart verzögerten Beweisfotos vorgefunden worden.
Das Szenario soll verdeutlichen, dass man in derartigen Fällen Messungen mit Poliscan Speed besonders kritisch betrachten sollte.
Quelle: PSS-Problematik Stand 02/11; öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik Dipl. Ing. Rolandt Bladt, Hohenahr
Über den Autor:
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
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