LG Coburg, Aktenzeichen: 23 O 256/09 – Urteil vom 29.06.2010: Eine Autofahrerin, deren Wagen durch einen vermeintlichen Wildunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erleitet, hat keinen Anspruch auf Zahlung aus ihrer Teilkaskoversicherung, wenn sich im Nachhinein durch eine DNA-Analyse herausstellt, dass es sich um einen Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen h…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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