Nun ist sie also in Kraft – die viel diskutierte Winterreifenpflicht. Dass es sinnvoll ist, Winterreifen auf glatten und schneebedeckten Straßen zu verwenden, steht wohl außer Frage. Aber kann man die neue Regelung als gelungen bezeichnen? Eher kaum… Die alte Regelung war nach Ansicht des OLG Oldenburg zu unbestimmt, die jetzige Neuregelung soll diesen Mangel nicht mehr enthalten.
Wirklich?
Hier vor der Haustür sind u.a. zwei Straßen… eine Seitenstraße, schneebedeckt, eine Hauptstraße, befahrbar wie im Hochsommer. Darf ich jetzt die eine Straße mit Sommerreifen befahren, die andere nicht? Wo können und sollen hier genaue Grenzen gezogen werden? Wie viel Matsch muss auf der Straße liegen, damit die situative Winterreifenpflicht Anwendung findet? Hier werden die Ordnungshüter bei ihrer Einschätzung vor Ort noch viel Freude haben.
Einen festgelegten Zeitraum für die Winterreifenpflicht wird es deswegen nicht geben, weil hierfür die Wetterverhältnisse in Deutschland zu unterschiedlich sind, so das BMVBS.
Aber was ist mit der Definition Winterreifen?
Fakt ist: eine Definition des Winterreifens sucht man im ursprünglichen Entwurf, welcher vom Bundesrat modifiziert übernommen wurde, vergeblich. Das Wort „Winterreifen“ wird noch nicht mal erwähnt. Stattdessen verweist die Novellierung der StVO auf die EU-Richtlinie 92/23/EWG. Als Winterreifen gelten hiernach bereits auch solche Reifen, die eine „M+S“ Kennzeichnung (Matsch & Schnee, bzw. engl.: Mud & Snow) tragen. Eine klare Definition ist das aber nicht. Zudem ist das „M+S“-Symbol -bislang (noch)- nicht rechtlich geschützt und kann auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden. „Insbesondere chinesische und amerikanische Hersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen“ (vgl. Stiftung Warentest: Heft 12/2010, Seite 76 sowie hier). Eine Schwachstelle der neuen Winterreifenpflicht? Wohl ja, wenn man bedenkt, dass letztere vor allem deswegen eingeführt wird, um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu erhöhen.
Besser sieht es da schon mit dem Schneeflockensymbol aus, das derzeit von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA vergeben wird. Dieses dürfen sich Reifenhersteller nur dann auf ihre Winterreifen prägen, wenn diese in einem speziellen Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen.
Mit Winterreifen, die durch ein solches Schneeflockensymbol gekennzeicht sind, fährt man also im wahrsten Sinne des Wortes -zumindest aktuell- im Zweifel besser.
SpiegelTV (Magazin) hat o.g. Problematik aufgegriffen und letztlich bestätigt. Im Beitrag führte ein Autohändler einen Reifen vor, der bei einem Toyota als Erstbereifung montiert wird, die Bezeichnung „M+S“ trägt, aber ein reiner Sommerreifen ist.
An einer verbindlichen, international einheitlichen Kennzeichnung von Reifen wird auf europäischer Ebene aber bereits gearbeitet (vgl. Pressemitteilung des BMVBS).
Abgesehen davon zeigt sich unter Motorradfahrern eine immer breitere Skepsis bzgl. der Winterreifenpflicht.
Vereinzelt findet man in manchen Motorradforen noch die Ansicht, die eine Winterreifenpflicht für Motorräder ablehnt, mit dem Argument, dass in der neuen Regelung ein Verweis auf die Richtlinie 97/24/EG (Zweirad Reifenrichtlinie) fehlt. Schließlich könne man für Zweiradreifen keine PKW-Eigenschaften fordern.
Aber bezieht sich § 2 Abs.3a StVO hinsichtlich der Definition „Kraftfahrzeug“ (!) wirklich auf die Richtlinie 92/23/EWG?
Der Wortlaut der neuen Regelung spricht m.E. eher dagegen. Über den Umweg der Richtlinie 92/23/EWG wird m.E. lediglich klargestellt, was ein Winterreifen ist – siehe Anhang II Nr. 2.2. der Richtlinie. Vielmehr liegt nahe, dass sich der Gesetzgeber auf ein Kraftfahrzeug im Sinne des StVG bezieht:
Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
… also auch Zweiräder.
Fazit:
Die Zukunft wird zeigen, ob man den neuen Gesetzesentwurf als gelungen bezeichnen kann. Die Wetterverhältnisse wurden zwar jetzt erstmals aufgeführt, aber ist dies denn ausreichend erfolgt? Gleiches gilt für die Reifenbeschaffenheit. Interessant ist es auch zu erfahren, ob zukünftig auch Bußgelder gegen Motorradfahrer verhängt werden und wie die Gerichte damit umgehen.
Quelle:
- „M+S“-Reifen – die Schwachstelle der künftigen Winterreifenpflicht?
- Fehler bei der Winterreifenpflicht, da sich die EWG-Richtlinie nicht auf Krafträder bezieht?
Quelle des Schneeflocksymbols: wikipedia
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