Das Landgericht Mannheim hat in seinem Urteil vom 22.10.10, AZ 1 S 163/09 der im Rahmen einer fiktiven Regulierung erhobenen Forderung auf Abrechnung auf Basis der im Sachverständigengutachten ermittelten Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt eine Absage erteilt.
Der Leitsatz:
„Eine meistergeführte freie Reparaturwerkstatt ist einer markengebundenen gleichwertig, wenn sie Originalersatzteile der Hersteller verwendet, ZKF-zertifiziert ist und in großem Umfang als Subunternehmerin für zahlreiche markengebundene Vertragswerkstätten zu Sonderkonditionen Unfallschäden an PKW repariert.“
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Über den Autor:
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
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