Keine Einwände gegen durch "Blitzer" erstellte Lichtbilder

BVG Karlsruhe, Aktenzeichen: 2 BvR 759/10 – Urteil vom 05.07.2010: Die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen durch so genannte „Blitzer“, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls wurde vom Amtsgericht (AG) wegen fahrlässig…
Quelle: verkehrsanwaelte.de

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