Der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen – jetzt bald Vergangenheit?

Der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen war in der letzten Zeit oft in der Diskussion. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht  in dem Beschluss vom 11. Juni 2010, AZ 2 BvR 1046/08) den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben bei Trunkenheitsfahrten noch gestärkt.

In seiner letzten Sitzung am 05.11.2010 hat nun der Bundesrat auf den Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung-Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben) einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Darin soll der Staatsanwaltschaft und der Polizei eine eigene Anordnungsbefugnis für die Entnahme von Blutproben eingeräumt werden.

In der Pressemeldung des Deutschen Bundesrats vom 05.11.10 wird angeführt, dass die derzeitige gesetzliche Regelung bzgl. des Nachweises von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten nach Ansicht der Länder nicht den Erfordernissen effektiver Strafverfolgung entspräche.

Die Argumente:

  • Strafverfolgung  von alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Fahrzeugführern erfordert eine möglichst umgehende Entscheidung über die Entnahme einer Blutprobe
  • Zeitliche Verzögerungen hätten  wegen des schnellen Abbaus der Alkohol- bzw. Wirkstoffkonzentration im Blut die Genauigkeit der Feststellung vermindert
  • die derzeitige Rechtslage könne dazu führen, dass entsprechende Straftaten nicht zu sanktionieren seien

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. In einer Frist von 6 Wochen muss diese den Entwurf zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag übermitteln.

Quelle: Pressemeldung des Deutschen Bundesrats vom 05.11.10

Hier geht´s zu dem Gesetzesentwurf

Über den Autor:

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