Beweise verschwinden zu lassen ist kein wirklich kluger Schachzug

In einem Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 11.08.2010 hat dieses den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls auch mit der Begründung verurteilt, dass er eine Beweisvereitelung begangen hätte, weil er ein Beweismittel, auf das es hätte entscheidend ankommen können, weggeworfen hatte.
Im Gegensatz zum Strafverfahren können sich in einem Zivilverfahren verbleibende Restzweifel an einer Unfallverursachung auch zu Lasten des vermeintlichen Schädigers auswirken, wenn dieser fahrlässig oder gar vorsätzlich Beweise vereitelt.
Dies hat das Amtsgericht bejaht und den Schadensersatz zugesprochen.
Als Fazit ist festzuhalten:
Es kann zu großen Schwierigkeiten führen, wenn man Beweismittel gedankenlos oder gar vorsätzlich beseitigt.

Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig.

Den Link finden Sie hier:

http://www.schadenfixblog.de/beweise-verschwinden-zu-lassen-ist-kein-wirklich-kluger-schachzug-urteil-im-volltext/

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw

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