Das Amtsgericht Arnstadt stellte nun wieder ein Verfahren ein, da es zu dem Ergebnis kam, dass die durchgeführte Messmethode mit dem System VKS 3.01 das Recht des Betroffenen Fahrers auf informationelle Selbstbestimmung verletzte.
Derzeit haben also betroffene Auto-, Lkw-oder Busfahrer somit gute Erfolgsaussichten in dem Bundesland Thüringen, falls ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß oder die Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstands, gemessen mit VKS 3.01, zur Last gelegt wird.
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Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
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