Kein Schadensersatzanspruch durch einen hoch geschleuderten Kanaldeckel

LG Coburg, Aktenzeichen: 14 O 822/09 – Urteil vom 09.04.2010: Wenn ein Kanaldeckel aus seiner Auflage gehobenen und auf die Straße geschleudert wird und dabei ein Auto beschädigt, hat der Fahrzeughalter dann keinen Anspruch auf Schadensersatz von der Straßenbaubehörde, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Kanaldeckel vor dem Unfall bereits schadhaft war und…
Quelle: verkehrsanwaelte.de