Geblitzt mit…? Teil 8: VAMA Brückenabstandsmessverfahren

In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.

Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.

Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.

Heute geht es um  ein Geschwindigkeitsmesssystem mit Videoaufzeichnung.

Bezeichnung: VAMA  Brückenabstandsmesverfahren

Funktion: Videoaufzeichnung mit nachträglicher Auswertung

Einsatz: 2-Kamera-Betrieb (Fernkamera; Nahkamera) von einer Autobahnbrücke. Einfahrt in den Messbereich cei 350 m Entfernung

mögliche Fehler: Messung, Auswertung (anspruchsvoll!) , Dokumentation

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.

Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.

Besonderheit:

Auch hier wird nicht geblitzt. Die Videoaufzeichnung erfolgt durch die Aufzeichnung des Autobahnverkehrs durch die beiden Kameras. Für die Zeitmessung bzw. Zeitbestimmung  ist der Charaktergenerator JVC-Piller zuständig.

Rechtliches (nach der allseits bekannten Entscheidung des BVerfG v. 11.08.2009):

OLG Oldenburg hat der Videoüberwachung des Autobahnverkehrs mit dem Verfahren VKS 3.0 eine Absage erteilt (Beschluss vom 27.11.2009; AZ Ss Bs 186/09).

OLG Bamberg (Beschluss vom 25.2.2010; AZ  3 Ss OWi 206/10) sah bei dem System VAMA keine verbotene Beweiserhebung.

OLG Düsseldorf  nahm in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 (AZ IV-3 RBs 8/10) betreffend einer Brückenabstandsmessung mit VIBRAM ein Beweisverwertungsverbot an.

VAMA wird in Nordrhein-Westfalen eingesetzt; in Bayern und im Saarland gibt es vergleichbare Messverfahren mit Videoaufzeichnung von Autobahnbrücken.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel  VAMA  und /oder (Brücken) Abstandsmessung aufgeführt ist? Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot?

Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Info unter: 06032 / 9345-21

Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren, entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.

Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.