Geblitzt mit…? Teil 7: Videonachfahrsystem Provida 2000 Modular

In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.

Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.

Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.

Heute geht es um  ein Geschwindigkeitsmesssystem mit Videoaufzeichnung.

Bezeichnung: Provida 2000 Modular

Funktion: Videoaufzeichnung  mit nachträglicher Auswertung

Einsatz: im Fahrzeug (Auto) installiert; Messung durch Nachfahren bzw. Verfolgen des zu messenden Fahrzeugs . Es waren/sind auch BMW-Motorräder als Meßfahrzeuge im Einsatz, welche Geschwindigkeitsverstöße von Motorrädern verfolgen. Motorrad-Messungen aus einem Motorrad in Schräglage sind jedoch -falls sie überhaupt noch erfolgen (!)- sehr gut angreifbar.

mögliche Fehler: Messung, Auswertung, Dokumentation

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.

Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.

Besonderheit:

Auch hier wird nicht geblitzt. Die Messung und Videoaufzeichnung erfolgt durch das Verfolgerfahrzeug, oft wird dieses gar nicht bemerkt!

Es wird nicht die Geschwindigkeit des vorausfahrenden, saondern diejenige des Meßfahrzeugs ermittelt. Der mögliche Geschwindigkeitsverstoß wird erst im Rahmen der Auswertung ermittelt.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel  Provida oder Provida 2000 Modular aufgeführt sind? Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot?

Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Info unter: 06032 / 9345-21

Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren, entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.

Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.