Gestern habe ich einen interessanten Bericht in der Saarbrücker Zeitung gefunden. Die Polizei hat die Video-Überwachung mit dem Messgerät „ProViDa“ gestoppt, weil die nötige Zulassung fehlt.
Das Gerät ist in zivilen Kontrollfahrzeugen der saarländischen Polizei angebracht, mit dem Jagd auf Verkehrssünder gemacht wird. Es ist
seit Mai 2008
im Einsatz. Bis Februar diesen Jahres wurden
757 Bußgeldbescheide
nach Verstößen erlassen, die von dem Gerät gemessen worden waren.
Die Frage ist, ob Temposünder nun Aussicht auf Einstellung des Bußgeldverfahrens haben?
Hinweise auf fehelerhafte Messergebnisse gibt es nicht. Das Gerät ist nur aus formalen Gründen nicht mehr eichfähig. Die Herstellerfirma hatte eine neue höherwertige Kamera-Zoom-Kombination eingebaut, die noch nicht von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen worden war. Die Zulassung der PTB wird voraussichtlich in zwei Wochen vorliegen.
Die Rechtslage ist ungeklärt – zwei Einsprüche zu Bußgeldbescheiden sind bekannt. Über diese wird das Amtsgericht zu entscheiden haben. Solange die Überprüfung des Messgerätes durch einen Sachverständigen noch aussteht, ist jedem angeraten einen Verkehrsanwalt zu kontaktieren.
Die Bußgeldbehörde lässt die noch nicht rechtskräftig gewordenen Verfahren bis zur Klärung der Sachlage ruhen!
Falls Ihnen ein Bußgeldbescheid in dem Zeitraum vom Mai 2008 bis Februar 2010 aufgrund einer Viedeo-Überwachung im Saarland zugegangen ist, kontaktieren Sie doch einfach einen Verkehrsanwalt auf schadenfix.de.
Dort können Sie auch auf verschlüsseltem Wege direkt den Bußgeldbescheid einem Anwalt ihrer Wahl zukommen lassen! Dieser kann Einblick in das Bußgeldverfahren nehmen und sehen, ob Sie von dem in Rede stehende Fall betroffen sind. Es könnte sich für Sie lohnen ……….