Knöllchen als Souvenir

Früher konnte man weitgehend die Bußgeldbescheide, die man nach einer Urlaubsreise aus dem Reiseland erhielt, sorglos wegwerfen. Dies ändert sich nun.

Bislang konnten nur die österreichischen Behörden offene Bußgelder (ab einem Betrag von 25 Euro) in Deutschland vollstrecken.

Nach dem 1. Oktober 2010 können auch die anderen EU-Ländern nichtbezahlte Geldbußen ab einem Betrag von 70 € hierzulande eintreiben. Das bedeutet aber nicht, dass noch bis Oktober im Ausland sorglos gefahren werden darf, denn vereinzelt können auch Verkehrsverstöße vollstreckt werden, die bereits vor dem 1.Oktober 2010 begangen wurden, wenn das Bußgeld nach diesem Datum verhängt wurde oder der Bußgeldbescheid nach diesem Datum rechtskräftig wird. http://www.rechtsanwalt-koblenz.de

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