Gilt die StVO nur auf Privatgelände, wenn durch ein Schild „Hier gilt die StVO“ darauf hingewiesen wird?

Um dem Benutzer einer Parkfläche hinsichtlich der ihn treffenden Verhaltensregeln Sicherheit und Klarheit zu verschaffen, werden Schilder mit der Aufschrift „Hier gilt die StVO“ aufgestellt. Doch gilt die StVO nur, wenn durch ein solches Schild darauf hingewiesen wird?

Die StVO gilt überall, wo öffentlicher Straßenverkehr stattfindet.

Der Begriff „öffentlicher Straßenverkehr“ ist von Besitzverhältnissen unabhängig. Vielmehr wird dort „öffentlich verkehrt“, wo Flächen mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten allgemein benutzt werden. Beispiel ist der Parkplatz oder die Tiefgarage eines Supermarkts. Das Hinweisschild „Hier gilt die StVO“ dient somit eher der Klarstellung, dass insbesondere die allgemeinen Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr gem. §1 StVO zu berücksichtigen sind.
Wer die Geltung der StVO auf seinem Grundstück ausschließen will, der muss ein Schild aufstellen und damit klarstellen, dass das Gelände nur noch ausgewählten Fahrzeugen zur Verfügung steht. Eindeutiger ist eine physische Absperrung (z. B. eine Schranke oder eine Kette). Welche Regeln dort gelten, kann der Besitzer frei entscheiden.