Einparkhilfen – Vorsicht beim Rückwärtsfahren!

Parken in enge Parklücken in Städten mit hohem Verkehrsaufkommen ist nicht nur für Frauen ein Problem. Die Angst vor dem Parken reicht von innerer Unruhe über leichte Schweißausbrüche beim Parkvorgang bis zur Vermeidung der Einparksituation schlechthin. Bevor Sie einen Psychologen Ihres Vertrauens kontaktieren, sollten Sie sich überlegen, ob eine Einparkhilfe für Sie in Frage kommt.

Für alle die das Thema interessiert bzw. belastet hier ein Testbericht für Einparkhilfen auf youtube: Spiegel TV – ADAC – Einparkhilfen im Test

Die Einparkhilfe kann den Parkvorgang zwar erleichtern. Dennoch sollte man sich aus „unfalltechnischen“ Geschichtspunkten auf die Einparkhilfe nicht blind verlassen. Bereits 2007 hat hierzu das AG München entschieden:

Eine Einparkhilfe entbindet den Fahrer eines Fahrzeugs nicht von seiner besonderen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren. Er darf sich nicht allein auf die Technik verlassen, sondern muss durch eigene Beobachtung sicherstellen, dass kein Hindernis den Weg verstellt. (Quelle: Deutscher Anwaltsverein)

Der Beklagte hatte von der Klägerin ein Fahrzeug gemietet. Das Fahrzeug war mit einem „PDC-System“, einer Einparkhilfe ausgestattet, die beim Rückwärtsfahren das Vorhandensein von Hindernissen akustisch signalisiert. Weil der Abtaststrahl sich in Höhe eines Hohlraums an der Rückwand des Abstellplatzes befand, hatte das System kein akustisches Signal gegeben und der Beklagte krachte gegen die Rückwand.


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